Manche pflegerischen Leistungen erfordern medizinisches Fachwissen und können daher ausschließlich von medizinischem Personal oder examinierten Krankenpflegern durchgeführt werden. Die sogenannte Behandlungspflege wird von den Krankenkassen übernommen und gehört zu den Pflegeleistungen, die Sie nach Absprache mit Ihrem Arzt auch ohne Pflegegrad beanspruchen können.
Bei langanhaltenden Erkrankungen brauchen Patienten oft über einen weitaus längeren Zeitraum oder sogar unbefristet Behandlungspflege. Außerdem kann sie notwendig sein, damit eine geheilte Krankheit nicht wieder ausbricht, sich eine bestehende, langanhaltende Erkrankung nicht verschlimmert oder um Krankheitsbeschwerden zu lindern. Die Sicherungspflege kann auf ärztliche Anordnung unbefristet erteilt werden und umfasst die gleichen Maßnahmen wie die zeitlich befristete Behandlungspflege. Die Sicherungspflege ist in § 37 Absatz 2 SGB V geregelt.
Abrechnung der Behandlungspflege zwischen Krankenkasse und Pflegedienst
Die Verordnungen für Leistungen einer medizinischen Behandlungspflege nach SGB V reicht der Patient oder sein pflegender Angehöriger an seinen ambulanten Pflegedienst weiter. Die Mitarbeiter des Pflegedienstes rechnen die erbrachten Leistungen im Anschluss direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse ab. Privatversicherte gehen hier je nach Krankenkasse gelegentlich in finanzielle Vorleistung, aber auch von privaten Krankenkassen werden die Kosten in der Regel übernommen.
1. Medizinische Behandlungspflege: Leistungen im Überblick
Die Behandlungspflege umfasst alle medizinischen Tätigkeiten, die ein Haus- oder Facharzt verordnet und eine examinierte Pflegekraft durchführt. Das können beispielsweise sein:
- Blutdruck- und Blutzuckermessung
- Medizinische Behandlungspflege
- Vorbereiten und Verabreichen von Medikamenten
- Injektionen: intramuskulär (Abkürzung: i. m.) und subkutan (Abkürzung: s. c.), zum Beispiel Insulinspritzen bei Diabetikern oder Thrombosespritzen nach einer Operation
- Wundversorgung und Verbandswechsel
- Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
- Stützende und stabilisierende Verbände anlegen (Kompressionsverbände)
- Behandlung eines Dekubitus
- Portversorgung
- Absaugen der oberen Luftwege durch Mund und Nase
- Inhalation
- Stomaversorgung
- Versorgung von Ernährungssonden bei enteraler Ernährung
- Katheterpflege von harnableitenden Kathetern
- Katheterwechsel von Blasendauerkathetern und Blasenspülung