Beratung und weitere Leistungen

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PFLEGEBERATUNG NACH § 37 SGB XI

PFLEGEBERATUNG IN DER EIGENEN 4 WÄNDEN

Die Pflegeberatung soll sicherstellen, dass der Patient die optimale ihm benötigte Hilfe und Unterstützung bekommt oder ob Veränderungen neu angepasst werden müssen. Dabei geht es zum einen zu gewährleisten, dass der Patient die optimale Versorgung erhält. Zum anderen soll sichergestellt werden, dass die zur Verfügung stehenden Gelder auch optimal für diesen Zweck genutzt werden. Die regelmäßig stattfindenden Beratungen sollen die beste Versorgung gewährleisten und außerdem verhindern, dass es zur Vernachlässigung kommen kann. Denn nur durch regelmäßige Beratungsgespräche ist es möglich die Versorgung schnell anzupassen.

Wie oft muss Pflegeberatung im Jahr stattfinden?

Für die Pflegegrade 2 und 3 halbjährlich.
Für die Pflegegrade 4 und 5 vierteljährlich.
Auch Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können sie alle sechs Monate in Anspruch genommen werden. Ebenso können sich Bedürftige die Pflegesachleistung beziehen halbjährlich beraten lassen. Ab Pflegegrad 2 ist eine regelmäßige Beratung allerdings Pflicht. Werden die Fristen nicht eingehalten, kann es zur Kürzung des Pflegegeldes kommen. Gerne kommen unsere Mitarbeiter Sie direkt in Ihrem zu Hause zur Beratung besuchen.
Dazu machen wir gerne einen Termin mit Ihnen aus.

Diese Leistungen entsprechen:
- Unterstützung bei der Beratung und Bereitstellung von Hilfsmitteln
- Unterstützung bei Pflegegeldanlagen
- Hilfe bei MDK – Begutachtung
- Vertretung von Pflegepersonen ( Verhinderungspflege )
- Vermittlung von Serviceleistungen wie z.B. Ergo und Physiotherapie, Fußpflege, Logopädie , Essen auf Rädern, Friseurbesuche etc. )
- Unterstützung nach Krankenhausaufenthalten durch Verordnung häuslicher Krankenpflege
- Geldleistungen der Pflegeversicherungen viertel – und halbjährlich

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur jeder Zeit zur Verfügung